Ab dem 1. Juli 2023 tritt in Österreich eine wichtige Änderung für Wohnungssuchende in Kraft: Mieter müssen keine Maklerprovision mehr zahlen, wenn sie eine Wohnung mieten. Diese Neuregelung soll vor allem einkommensschwache Haushalte und junge Menschen entlasten. Doch was genau bedeutet das für Mieter und Vermieter? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen und was Sie beachten müssen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip: Derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision.
- In den meisten Fällen werden Vermieter die Maklerprovision übernehmen, was eine finanzielle Entlastung für Mieter bedeutet.
- Mieter sollten wachsam sein und keine ungültigen Vereinbarungen oder verbotene Zahlungen akzeptieren.
Neue Regelungen zur Maklerprovision ab Juli 2023
Das Erstauftraggeberprinzip
Ab dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich das Erstauftraggeberprinzip. Das bedeutet, dass die Person, die den Immobilienmakler beauftragt, auch die Provision zahlt. In den meisten Fällen wird dies der Vermieter sein. Mieter müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn sie den Makler ausdrücklich mit der Suche beauftragen.
Auswirkungen auf Mieter
Für Mieter bedeutet die neue Regelung eine erhebliche finanzielle Entlastung. Sie müssen keine Maklerprovision mehr zahlen, es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt. Dies macht das Wohnen für viele Menschen, insbesondere für einkommensschwache Haushalte und junge Menschen, leistbarer.
Reaktionen der Immobilienbranche
Die Immobilienbranche zeigt gemischte Reaktionen auf die neuen Regelungen. Während einige Makler die Änderungen begrüßen, da sie für mehr Transparenz sorgen, befürchten andere, dass es zu Umgehungsversuchen kommen könnte. Es wird erwartet, dass Makler und Vermieter versuchen könnten, die neuen Regelungen zu umgehen, indem sie beispielsweise Mieter dazu drängen, einen Suchauftrag zu erteilen.
Finanzielle Entlastung für Wohnungssuchende
Wer profitiert von der Neuregelung?
Ab dem 1. Juli 2023 tritt das Erstauftraggeberprinzip in Kraft. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, die Provision zahlen muss. In den meisten Fällen sind das die Vermieter. Diese Regelung soll vor allem einkommensschwache Haushalte und junge Menschen finanziell entlasten.
Beispiele für Einsparungen
Vor der Neuregelung mussten Mieter oft zwei Bruttomonatsmieten als Provision zahlen. Mit der neuen Regelung entfallen diese Kosten. Hier ein Beispiel für die Einsparungen:
Mietkosten | Alte Regelung (2 Monatsmieten) | Neue Regelung (0 Monatsmieten) |
---|---|---|
800 € | 1.600 € | 0 € |
1.200 € | 2.400 € | 0 € |
Kritik und mögliche Umgehungen
Trotz der neuen Regelung gibt es Bedenken, dass Makler und Vermieter Wege finden könnten, die Vorschriften zu umgehen. Ein Beispiel wäre, dass eine besonders attraktive Wohnung inseriert wird, die dann „leider schon weg“ ist. Der Makler könnte dann versuchen, dem Wohnungssuchenden einen Suchauftrag aufzudrängen, wodurch dieser wieder provisionspflichtig wird.
Die Arbeiterkammer hat bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes auf mögliche Umgehungskonstruktionen hingewiesen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Leider wurden diese nicht umgesetzt.
Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung tatsächlich die gewünschte Entlastung für Mieter bringt oder ob weitere Anpassungen notwendig sind.
Was Mieter jetzt beachten müssen
Wann Mieter weiterhin Provision zahlen müssen
Mieter müssen Maklerprovision zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragen, eine Wohnung zu finden. Dies gilt, wenn die Wohnung nicht bereits inseriert ist. Ein Beispiel: Sie suchen eine Wohnung und geben einem Makler einen Suchauftrag. Kommt es durch diesen Auftrag zu einem Mietvertrag, zahlen Sie die Provision.
Verbotene Zahlungen und ungültige Vereinbarungen
Es gibt bestimmte Zahlungen, die Mieter nicht leisten müssen. Dazu gehören:
- Gebühren für Wohnungsbesichtigungen
- Kosten für Bonitätsprüfungen
- Zahlungen für die Erstellung des Mietvertrags
Alle Vereinbarungen, die solche Zahlungen vorsehen, sind ungültig.
Achten Sie darauf, dass keine ungerechtfertigten Zahlungen anfallen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Tipps für den Umgang mit Maklern
- Reagieren Sie skeptisch, wenn ein Makler von Ihnen eine Provision verlangt, obwohl Sie die Wohnung über ein Inserat gefunden haben.
- Brechen Sie den Kontakt ab, wenn ein Makler versucht, Sie zu einem Suchauftrag zu drängen.
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen
Gesetzliche Grundlagen
Die neuen Regelungen zur Maklerprovision, die seit Juli 2023 gelten, basieren auf dem sogenannten Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlen muss. Diese Regelung soll verhindern, dass Wohnungssuchende über Umwege Zahlungen an Makler leisten müssen.
Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen die neuen Regelungen werden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Dies betrifft insbesondere ungerechtfertigte Zahlungen an Vormieter oder Makler. Die Strafen sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln eingehalten werden und Mieter nicht benachteiligt werden.
Vergleich mit anderen Ländern
Im Vergleich zu anderen Ländern ist das Bestellerprinzip in Österreich relativ neu. In Deutschland gilt es bereits seit 2015 und hat dort zu einer deutlichen Entlastung der Mieter geführt. In anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen, die jedoch unterschiedlich streng umgesetzt werden.
Fazit
Ab dem 1. Juli 2023 bringt das neue Bestellerprinzip eine bedeutende Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Sie müssen nun keine Maklerprovision mehr zahlen, es sei denn, sie beauftragen den Makler selbst. Diese Regelung zielt darauf ab, vor allem einkommensschwache Haushalte und junge Menschen finanziell zu unterstützen. Dennoch bleibt es wichtig, wachsam zu sein, da es immer noch Möglichkeiten gibt, die Regelungen zu umgehen. Insgesamt stellt diese Änderung einen wichtigen Schritt in Richtung fairer Wohnkosten dar.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss ab Juli 2023 die Maklerprovision zahlen?
Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Makler zuerst beauftragt hat. In den meisten Fällen wird dies der Vermieter sein.
Gibt es Ausnahmen, bei denen Mieter trotzdem die Provision zahlen müssen?
Ja, Mieter müssen die Provision zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragen, eine Wohnung zu suchen, die dem Makler noch nicht bekannt ist. Auch wenn eine enge wirtschaftliche Beziehung zwischen Makler und Vermieter besteht, kann dies Einfluss auf die Provisionspflicht haben.
Was passiert, wenn ein Makler trotzdem eine Provision von Mietern verlangt?
Sollte ein Makler trotz der neuen Regelung eine Provision von Mietern verlangen, ist dies unzulässig. Solche Vereinbarungen sind ungültig und Mieter sollten sich in solchen Fällen rechtlich beraten lassen.